Wir sind im steuerrechtlichem Sinne nicht gemeinnützig, aber doch für die Gemeinschaft nützlich!

Der Bürgerverein ist mittlerweile ein sogenannter eingetragener Verein und wir dürfen e.V. hinter dem eigentlichen Namen tragen. In diesem Zuge haben wir uns auch mit der Gemeinnützigkeit auseinandergesetzt.

Die Voraussetzungen für eine steuerrechtliche Gemeinnützigkeit sind nicht ganz so leicht zu erfüllen und würde in unserem Fall vieles komplizierter machen ( Auflistung der gemeinnützigen Zwecke). Gerade zu Beginn, wenn sich erst noch abzeichnet, welche Projekte man umsetzen oder unterstützen möchte. Das Steuerrecht regelt sehr detailliert, was als gemeinnützig gilt. Es reicht nicht, dass man als Verein keine Gewinne erwirtschaftet oder diese wieder in neue Projekte des Vereins investiert. Eine Veranstaltung, wie der Dorfwettkampf, die Unterstützung des Public-Viewing oder das Grünkohl-Essen ist nicht gemeinnützig, auch nicht, wenn man im schlimmsten Fall ein Minus macht. Der Sülfelder Meilenlauf ist wiederum gemeinnützig – Förderung des Sports. Zudem muss der gemeinnützige Bereich des Vereins den Hauptteil ausmachen.

Wir haben daher den Antrag auf Freistellung und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erstmal auf Eis gelegt. Dennoch sind wir weder gewinnorientiert noch werden Gelder an Mitglieder ausgeschüttet. Wir sind Ehrenamtler, die die Gemeinde beleben, Vereine unterstützen und das Miteinander, unsere Dorfgemeinschaft, stärken. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, aber so wie wir es für richtig halten. Und unterm Strich sind wir für die Allgemeinheit da und werden von dieser hoffentlich auch als nützlich empfunden. 🙂

Einen kleinen Nachteil gibt es natürlich:
Wir dürfen keine Spendenbescheinigungen ausstellen, die beim Finanzamt eingereicht werden können. Da unser Mitgliedsbeitrag sehr gering ist und wir versuchen mit Gewinnen aus Veranstaltungen weitere zu finanzieren oder auch mal ein Minus auszugleichen, ist der Nachteil nicht sonderlich groß.